Aktuelles (Archiv)
Schadstoffe und Radioaktivität in Hannover-List (August 2009)
Von 1861 bis 1902 betrieb der Chemiker Eugen de Haën im heute dicht bewohnten Hannover-List eine chemische Fabrik mit großer Produktpalette. Der betroffene Bereich ist etwa 50 ha groß. Die Auswertung alter Akten und erste Untersuchungsergebnisse wiesen darauf hin, dass in der Produktion neben vielen anderen Stoffen, wie Arsen, Antimon und Blei, auch radioaktive Elemente (Thorium und Uran) verwendet wurden. Die IFUA-Projekt-GmbH wurde vor diesem Hintergrund im Hinblick auf die Klärung des Altlastenverdachts seitens der Region Hannover mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen betraut.
Zur Information und Kommunikation mit Betroffenen wurden Faltblätter erstellt sowie Bürgerversammlungen durchgeführt. Im November 2008 wurde ein „Runder Tisch“ als institutionalisiertes Gremium zum Gedankenaustausch zwischen Projektbeteiligten und Betroffenen implementiert, der von der IFUA-Projekt-GmbH koordiniert und geleitet wird. Er tagte bis dato sechsmal.
Aufgrund der Komplexität der im Bereich der ehemaligen Chemiefabrik durchzuführenden Untersuchungen wurde die IFUA-Projekt-GmbH darüber hinaus mit der Projektsteuerung aller Arbeiten beauftragt. Diese umfasst die Koordination und Abstimmung in Bezug auf alle im Zusammenhang mit den radiologischen und chemischen Untersuchungen erforderlichen Schritte und Entscheidungsprozesse.
Frühzeitzig wurde aufgrund der Ergebnisse der Historischen Recherche und erster orientierender Messergebnisse erkannt, dass am Standort Schadstoffe zu bewerten sind, für die es in der BBodSchV keine Prüfwerte gibt. Für diese Schadstoffe wurden Prüfwertvorschläge abgeleitet (Barium, Bismut, Molybdän, Zinn, Uran und Thorium). Die gutachterliche Bearbeitung und Erstellung des Berichtes zur Detailuntersuchung für die chemischen Untersuchungen (Wirkungspfad Boden-Mensch) erfolgte durch die IFUA-Projekt-GmbH und zwar konkret durch die für dieses Sachgebiet nach § 18 BBodSchG hierfür anerkannten Mitarbeiter.
Nach Vorlage der Detailuntersuchung für die radiologischen und chemischen Messungen wurde auch ein zusammenfassender Bericht zur abschließenden Gefahrenbeurteilung erstellt, der sich explizit auch der Frage widmete, inwieweit die kombinierte Exposition von ionisierenden Strahlen und chemischen Noxen einer gesonderten Bewertung bedarf. Hierfür wurde ein konzeptioneller Vorschlag entwickelt.

Neue/r Mitarbeiter/in in der IFUA-Projekt-GmbH (Juli 2009)
Seit Juni 2009 wird unser Team durch zwei neue wissenschaftliche Mitarbeiter in den Arbeitsbereichen Bodenschutz, Altlasten und Sanierung tatkräftig unterstützt durch Dominik Rzeha (Dipl. Umweltwiss.) und Susanne Hell (Dipl.-Ing. Bodenwissenschaften).

Abbruch Klinikum I in Minden (Juni 2009)
Das über einhundert Jahre gewachsene Klinikum I in Minden wird aufgegeben und an einen Neubaustandort umgelagert. Im Vorfeld des Gebäudeabbruchs wurde die IFUA-Projekt-GmbH beauftragt, die bau- und nutzungsbedingten Schadstoffe zu inventarisieren, die resultierenden Anforderungen an den Abbruch zu beschreiben und die Ausschreibung der Abbruchmaßnahmen vorzubereiten. Der Abbruch des Klinikum wurde sowohl fachtechnisch wie auch hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination begleitet.
Die Inventarisierung der Schadstoffe erfolgte im laufenden Betrieb, so dass eine Nacherhebung nach erfolgter Stilllegung des Klinikums erforderlich wurde. Letztlich konnten lokale Schadstoffvorkommen identifiziert werden. Die sich hieraus ergebenden abbruchtechnischen, abfallwirtschaftlichen und arbeitsschutzseitigen Anforderungen wurden im Abbruchkonzept beschrieben und in die Ausschreibungsunterlagen überführt.
Die Überwachung des Abbruchs stellte sich insofern als sehr anspruchsvoll dar, als zum einen die Schadstoffe ein gezieltes und teilweise technisch aufwändiges Vorgehen erforderten, zum anderen auf dieser Großbaustelle eine Vielzahl gleichzeitig erfolgender Gewerke zu koordinieren war.

Systematische Untersuchung von Kinderspielplätzen (Februar 2009)
Seit 2007 wurden und werden durch die IFUA-Projekt-GmbH Untersuchungen von Kinderspielplätzen nach den Anforderungen des Bodenschutzrechtes durchgeführt. So wurden in den Jahren 2007/08 100 Spielplätze in Mülheim an der Ruhr, 100 in Duisburg und 74 in Mönchengladbach untersucht. Weitere 598 Plätze befinden sich derzeit in Bearbeitung (Mönchengladbach und Duisburg).

Untersuchungsstelle für bodenkundlich geprägte Probennahme (Mai 2008)
Mit Datum vom 26.05.2008 wurde der IFUA-Projekt-GmbH durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, die Zulassung als Untersuchungsstelle nach §18 Satz 1 BBodSchG und §17 Abs. 1 LBodSchG, P2 – Bodenkundlich geprägte Probennahme erteilt.

Teilnahme am EU-Projekt ENVASSO (Environmental Assessment of Soil for Monitoring) (Januar 2008)
Basis für die Teilnahme am europäischen ENVASSO Projekt war die Erstellung einer städteübergreifenden Bodenbelastungskarte für neun Kommunen des westlichen und mittleren Ruhrgebietes (BBK-Ruhrgebiet), die im Auftrag des LANUV (Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz), NRW erstellt wurde. Berücksichtigt wurden die wesentlichen Schwermetalle sowie Benzo(a)pyren.
Aufgabe der IFUA-Projekt-GmbH war es, die flächenhaft geschätzten Gehalte der Oberböden an Blei, Cadmium und Quecksilber mit den Vorsorge- sowie Prüf- und Maßnahmenwerten der BBodSchV zu vergleichen, um so Langzeitindikatoren für die stoffliche Bodenbelastung zu erhalten.
Weitere Informationen zum ENVASSO Projekt finden sich hier.
.png)
Teilnahme an der Umwelttechnikmesse POLEKO in Posen (20.-23.11.2007) (November 2007)
Bei der Umwelttechnikmesse POLEKO, die im November 2007 in Posen stattfand, präsentierte die IFUA-Projekt-GmbH gemeinsam mit Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH das Konzept für den Aufbau eines Netzwerks von europäischen Ingenieur- und Consultingbüros im Umweltbereich auf dem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Der Aufbau dieses Netzwerks wird durch das BMBF gefördert. Hintergrund ist dabei einerseits die in Forschungsprojekten regelmäßig vorgesehene Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), andererseits aber auch die Stärkung der Einbindung mittelosteuropäischer und südosteuropäischer Institutionen und Unternehmen in die europäische Forschungslandschaft.
Erste grenzüberschreitenden Bodenbelastungskarte Deutschland / Niederlande (Mai 2007)
Die IFUA-Projekt-GmbH bearbeitete wesentliche Arbeitspakete eines deutsch-niederländischen Gemeinschaftsprojektes, das im Auftrag des Landes NRW und dreier niederländischer Provinzen im Rahmen der Harmonisierung europäischer Umweltqualitätsziele durchgeführt wurde.
Ziel war die Erstellung grenzüberschreitender Bodenbelastungskarten für ein einheitliches Untersuchungsgebiet - den Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) sowie die niederländischen Regionen Achterhoek (Provinz Gelderland) und Twente (Provinz Overijssel) - unter Verwendung zweier unterschiedlicher Methoden.
Die Aufgabe der IFUA-Projekt-GmbH war es zum einen, die flächenhaften Schwermetallgehalte im Oberboden dies- und jenseits der Grenze mit Hilfe der in NRW entwickelten Methodik (Digitale Bodenbelastungskarten) zu schätzen und zum anderen einen Vergleich mit den Ergebnissen auf Basis der niederländischen Methode durchzuführen, um schließlich eine Bewertung der beiden Alternativen vorzunehmen.
Weitere Informationen zu dem Projekt sowie eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse finden sich hier.
Übergreifende Auswertung von Boden-, Immissions- und Humandaten zur Schwermetallbelastung im Duisburger Süden („Bleistudie“) als MALBO-Band 23 beim LUA erschienen (März 2007)
Nach Feststellung großflächiger Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Blei in Duisburg wurden im Zusammenhang weiterer Sachverhaltsermittlungen im Auftrag des LUA NRW (jetzt LANUV)aus dem Duisburger Süden vorliegende Daten zur Immissions- und Bodenbelastungssituation bezüglich Blei sowie zum Blut-Bleistatus von Kindern aus den Jahren 1983, 1991, 1994, 1997, 2000 ausgewertet. Damit sollte insbesondere ein Vergleich der aktuellen Verhältnisse in Duisburg mit Daten aus einer älteren umweltepidemiologischen Studie ermöglicht werden, die eine wesentliche Grundlage für die Festlegung des Blei-Prüfwertes in der BBodSchV war. Daneben beinhaltete der Auftrag auch die Zusammenstellung und Auswertung der neueren internationalen Literatur zur Wirkung von bodenbedingten Bleibelastungen bei Kindern.
Ziel war es letztlich, einzelfallbezogene Maßnahmenwerte für die Beurteilung der Bleigehalte in Böden des Duisburger Südens abzuleiten und zu begründen. Hierzu sollte ein Beurteilungskonzept für den Parameter Blei aus den genannten Grundlagen aufgestellt werden.
In dem Bericht sind die von der Ruhr-Universität Bochum, Abteilung für Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin unter Mitarbeit der IFUA-Projekt-GmbH, Bielefeld, sowie des Institutes für Umweltmedizinische Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchgeführten Auswertungen umfassend dokumentiert. Zugleich werden die erzielten Ergebnisse im Hinblick auf die weitere Gefahrenermittlung und -abwehr in Duisburg sowie die Übertragbarkeit auf andere Gebiete diskutiert.
Der Bericht ist als Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO) Band 23 mit dem Titel: „Übergreifende Auswertung von Boden-, Immissions- und Humandaten zur Schwermetallbelastung im Duisburger Süden“ erschienen, und kann als pdf heruntergeladen werden.

Arbeitsblatt 1: "Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten - Teil II: Siedlungsbereiche" ist erschienen (Februar 2007)
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) hat in der neuen Reihe LANUV-Arbeitsblätter das erste Arbeitsblatt mit dem Titel "Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten - Teil II: Siedlungsbereiche" herausgegeben.
In innerstädtischen Siedlungsbereichen sind bei der Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten (BBK) - im Gegensatz zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald des Außenbereichs - weitere Bodennutzungen (z.B. Wohngebiete, Kleingärten, Park- und Freizeitanlagen oder Gewerbegebiete) zu berücksichtigen. Zudem sind Stadtböden in der Regel stark anthropogen überformt. Die Erstellung einer BBK für die Siedlungsbereiche (BBK-S) erfordert daher eine angepasste Vorgehensweise.
Der vorliegende Leitfaden, der in weiten Teilen auf dem Abschlussbericht des Projektes „Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungeskarten im Siedlungsbereich“basiert, das von der IFUA-Projekt-GmbH, Bielefeld in Zusammenarbeit mit ISB, Witten sowie Herrn Prof. Meuser (FH, Osnabrück) im Auftrag des Landesumweltamtes NRW durchgeführt wurde, ist nicht als starre Handlungsanleitung zu verstehen. Vielmehr verlangen die Rahmenbedingungen und historischen Besonderheiten jeder Stadt spezifische Lösungen für den Einzelfall.
Das Arbeitsblatt kann als pdf heruntergeladen werden.

Radiobeitrag: IFUA zur PFT-Sanierung (Januar 2007)
Der Radiobeitrag kann hier heruntergeladen werden (MP3, 2,75 MB, 3:00min).

Perfluorierte Tenside (PFT) (Januar 2007)
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie an der Universität Bonn wurden im Sommer 2006 an der Mündung der Ruhr in den Rhein unerwartet hohe Konzentrationen von Substanzen gefunden, die zur Stoffgruppe der perfluorierten Tenside (PFT) gehören (s.u., Exkurs: Was sind PFT?). Anschließende Untersuchungen zur Herkunft der Stoffe wiesen zu land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen Sekundärrohstoffdünger eines Bodenmischwerkes aufgebracht worden waren.
Pilotuntersuchungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Daraufhin beauftragte die Bezirksregierung Arnsberg im Juli 2006 die IFUA-Projekt-GmbH aus Bielefeld mit Pilotuntersuchungen, um die Höhe und Verteilung der zu erwartenden Bodengehalte mit belasteten Stoffen einzuschätzen. Bodenuntersuchungen von sieben exemplarisch ausgesuchten Standorten in den Kreisen Soest und Hochsauerlandkreis, auf denen nachweislich das in Verdacht auf eine PFT-Belastung stehende Produkt aufgebracht worden war, ergaben im November 2006: Auf allen beprobten Flächen fanden sich Nachweise von PFT. Ein Standort im Hochsauerlandkreis fiel - aufgrund seiner sehr hohen Gehalte - durch besonders deutliche Belastungen auf. Eine erste Einschätzung der Konzentration von PFT auf dieser Fläche im Örtchen Scharfenberg ließ den Schluss zu, dass Stoffe im dort verteilten Dünger die Oberflächengewässer bereits erheblich belastet haben und durch anhaltende Auswaschungsprozesse auch aktuell und zukünftig belasten. Daher wurden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Hinblick auf die Minimierung der PFT-Einträge in die Oberflächengewässer als erforderlich angesehen. Als Sofortmaßnahme wurde die Fassung des Dränagewassers der Fläche sowie dessen Behandlung bzw. ordnungsgemäße Entsorgung empfohlen.
Der Abschlussbericht der Pilotuntersuchungen ist als PDF erhältlich.
Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
Nach Abstimmung der ersten Ergebnisse der Pilotuntersuchungen mit den Fachdienststellen des Landes Nordrhein-Westfalens wurde der beschriebene Maßnahmenbedarf einhellig als erforderlich angesehen. Der Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bodenschutzbehörde beauftragte die IFUA-Projekt-GmbH im November 2006 daraufhin mit der Planung der Sanierung und dem Beginn der Arbeiten vor Ort noch im Dezember.
Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen zur Sanierung konnten trotz des komplexen Sachverhaltes, der im Detail offen verbliebenen Fragen und des Umstandes, dass es sich um die erste Sanierung einer mit PFT belasteten Fläche in Deutschland handelt, im Dezember soweit gebracht werden, dass die Baustelle kurz vor Weihnachten eingerichtet werden konnte.
Mit der Sanierung der Fläche in Scharfenberg kann somit im Januar 2007 in vollem Umfang begonnen werden. Die Dauer der Maßnahme ist noch nicht einzuschätzen, da bislang lediglich auf Laborversuche basierende Abschätzungen zum Auslaugungsverhalten der PFT möglich sind. Die Sanierungsüberwachung und das Monitoring der Maßnahme obliegen der IFUA-Projekt-GmbH.
Exkurs: Was sind PFT?
Perfluorierte Tenside bestehen aus einer hydrophoben Kohlenstoffkette, an der die Wasserstoffatome vollständig durch Fluoratome ersetzt sind, und einer hydrophilen Kopfgruppe (z.B. Sulfonsäure). Dies führt zu einer starken Reduzierung der Oberflächenspannung von Wasser. Dabei tritt die hydrophile Kopfgruppe in Wechselwirkung mit wässrigen Phasen, die hydrophobe Kette wirkt wasserabweisend. Analog können die Moleküle im entsprechenden Milieu über ihre hydrophobe Kette mit öl- bzw. fetthaltigen Phasen in Wechselwirkung treten, während die hydrophile Kopfgruppe fett- und ölabweisend wirkt. Die Stoffklasse PFT kann in mehrere Stoffgruppen unterteilt werden, wozu oftmals auch polyfluorierte Verbindungen gezählt werden.
Die Hauptanwendungsgebiete für PFOS bestehen aus Oberflächenmodifizierung, Papierveredelung und Spezialchemie. Sie kommen in Textilien, Ledermöbeln, Papier und Verpackungen, Farben und Reinigungsmitteln, Feuerlöschmitteln, Pestiziden sowie der Luftfahrt (hydraulische Flüssigkeiten) vor. Darüber hinaus werden sie in der chemischen Synthese, der Metallierung, der Foto- und Halbleiterindustrie sowie in der Medizintechnik verwendet.
PFOA werden als Hilfsmittel in der Herstellung von Fluorpolymeren (PTFE (Teflon), PVDF) eingesetzt und können als Verunreinigung in den Produkten verbleiben. PTFE findet in zahlreichen Industrie- und Konsumprodukten Anwendung, während PVDF in der Elektronik- und Bauindustrie eingesetzt wird. Darüber hinaus kann PFOA auch aus Abbau- bzw. Pyrolyseprodukten (z.B. beim Überhitzen von Teflon) entstehen. Zudem können die Substanzen direkt oder auch indirekt über die Nutzung der Produkte in die Umwelt freigesetzt werden, z.B. durch PFOA-haltige Feuerlöschschäume.
PFT kommen in der Natur ausschließlich anthropogen bedingt vor und sind nach ersten Nachweisen in der Umwelt in den 1970-er Jahren mittlerweile allgemein verbreitet. Sie weisen eine hohe chemische und thermische Stabilität auf, was letztlich auch die Persistenz dieser Verbindungen begründet. PFT setzen sich im Gegensatz zu den meisten anderen organischen Substanzen nicht im fettreichen Gewebe fest, sondern in Leber, Niere und Galle und binden sich an Proteine im Blut.

Bestellung von Frau Dipl.-Biol. Petra Günther für den Mediatorenpool der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (September 2005)
Mit Datum vom 12. September 2005 wurde Frau Günther für den Mediatorenpool bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bestellt. Dem voraus gegangen war eine im Dezember 2004 begonnene und im März 2005 durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung beendete Fortbildung zur Wirtschaftsmediatorin bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Mediation ist eine Form der kooperativen Konfliktbearbeitung, bei der die Kontrahenten - durch eine neutrale und unparteiische Person unterstützt - außergerichtlich eine Lösung der strittigen Punkte auf dem Verhandlungswege suchen. Die Entscheidungskompetenz in einer Mediation liegt ausschließlich bei den Parteien und nicht – wie vor Gericht - bei einem Dritten. Konflikte im Wirtschaftsleben sind vielfältiger Art und kommen in sämtlichen Branchen und auf allen inner- wie außerbetrieblichen Ebenen vor. Im Hinblick auf die Arbeitsfelder der IFUA-Projekt-GmbH sind zum Beispiel die Projektbearbeitung beeinflussende Interessenskonflikte beim Flächenrecycling oder auch Nachbarschaftskonflikte zu nennen. Nähere Informationen zum Thema „Wirtschaftsmediation“ finden sich auf der Homepage des Wime e.V. (Wirtschaftsmediation Netzwerk mediativer Lösungen e.V.), bei dem Frau Günther Mitglied ist: wime-netzwerk.de/kontakt_impressum.htm.
Anpassung des Bestellungstenors von Frau Dipl.-Biol Petra Günther als Sachverständige nach § 18 BBodSchG bzw. SV-BodAltV NRW (November 2005)
Nach § 18 BBodSchG müssen Sachverständige, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, über die erforderliche Sachkunde sowie Zuverlässigkeit verfügen. Die Umsetzung dieser Anforderung wurde den Ländern überlassen. Für das Land NRW wurde Bezug nehmend hierauf sowie auf § 17 Abs. 1 LbodSchG die Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten (SV-BodAltV) erlassen, die eine Zulassung ausschließlich nach öffentlicher Bestellung und Vereidigung vorsieht und nach unterschiedlichen Sachgebieten differenziert. Für die bereits auf Grundlage des LAbfG NRW öffentlich bestellten Sachverständigen - wozu auch Frau Günther zählt – wurde daraufhin eine Umschreibung des Bestellungstenors erforderlich, die mit Datum vom 30. November 2005 erfolgte. Er umfasst die Sachgebiete 3 und 4 und wird im Volltext wie folgt beschrieben: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien sowie für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 4) Die Bestellung nach Sachgebiet 4 ist bislang einmalig in NRW.
Thema „Ernährung“ jetzt auch ein Schwerpunkt des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW (Mai 2005)
Ernährung ist nicht nur eine Voraussetzung für die Lebenserhaltung des Menschen, sondern beeinflusst grundlegend sein körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden und damit auch in entscheidender Weise seine Gesundheit. Mit der Aufnahme des Themenfeldes "Ernährung" in das APUG NRW wurde den Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Forums zum APUG NRW am 16. und 17. Oktober 2003 in Gelsenkirchen und letztlich auch der aktuellen Diskussion in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft Rechnung getragen. Dem Themenkomplex Ernährung wird bereits seitens einer Vielzahl von Akteuren auf Ebene der Europäischen Union, Bundes- und Landesverwaltung bis hin zu kommunalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen Aufmerksamkeit in Form von Kampagnen, Aktionen, Projekten etc. geschenkt. Um Handlungsoptionen des APUG NRW in diesem Themenfeld zu identifizieren, hat die IFUA-Projekt-GmbH eine Analyse aktueller Aktivitäten und Strukturen im Bereich Ernährung in Nordrhein-Westfalen erstellt. Der Status-Quo-Bericht beinhaltet umfassende Rechercheergebnisse (mit Schwerpunkt NRW), gegliedert nach Zielgruppen, Settings und Themen und gibt Hilfestellung bei der Auffindung geeigneter Informationsquellen oder Kooperationspartner im Themenfeld Ernährung. Der Bericht wie auch die Quellendokumentation ist auf der Homepage des APUG NRW veröffentlicht und steht als pdf-Dokument zum Herunterladen bereit.
Sanierung TRI-Halde am Rüstungsaltstandort Stadtallendorf abgeschlossen (Januar 2005)
Am Rüstungsaltstandort Stadtallendorf in Hessen wurde nach beinahe 2-jähriger Dauer Ende 2004 die Sanierung der so genannten TRI-Halde abgeschlossen. In dieser Halde wurden während der Sprengstoffproduktion ca. 50.000 to Schlämme aus der Abwasserneutralisation der TNT-Erzeugung abgelagert. Die extrem hohen Schadstoffgehalte, im Wesentlichen Mononitrotoluole, führen zu einer erheblichen Gefährdung des Grundwassers, das unmittelbar angrenzend an die Halde vom Zweckverband der Mittelhessischen Wasserwerke für Trinkwasserzwecke gefördert wird und die Region Nordhessen versorgt. Aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften und des starken Ausgasungsverhaltens stellten die Schadstoffe während der Sanierungsarbeiten ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Anwohner und die Ausführenden dar. Der Abtrag der Halde, bei dem die Schlämme und der umgebende, hochkontaminierte Boden aufgenommen wurden, erfolgte daher unter Einhausung der gesamten Halde, strikter Abschottung zur Umgebung und hohen organisatorischen wie personellen Sicherheitsvorkehrungen. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination der Sanierungsarbeiten wurde seitens des Sanierungsträgers (Hessische Industriemüll GmbH, Wiesbaden), der IFUA-Projekt-GmbH übertragen. Während in der vorbereitenden Bauphase der Einhausung und der Konditionieranlage, in der die Schlämme zum Transport stabilisiert wurden, eine Vielzahl (bau-)technischer Gewerke zu koordinieren waren, lag der Schwerpunkt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Sanierungsphase auf der Überwachung der Einhaltung aller schadstoffbezogenen Maßnahmen. Trotz des hohen Schadstoffpotenzials kam es im Verlauf der Sanierung aufgrund der konsequenten Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen weder zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Anwohner noch zu entsprechenden Einwirkungen auf die Beschäftigten. Das Stoffstrommanagement und die Qualitätssicherung der Sanierung lagen ebenfalls in der Zuständigkeit der IFUA-Projekt-GmbH. So erfolgte zum einen die Feinsteuerung der Sanierung zum Entfernen der Restbelastungen an den Randbereichen der Halde und - eingeschränkt - auch an der Haldenbasis anhand der begleitenden Untersuchungen, zum anderen wurden die Aushubmassen nach Beschaffenheit und Belastung der Behandlung und Entsorgung zugeordnet. Die Vielzahl der hierbei erzeugten mengen- und schadstoffbezogenen Daten wurde laufend in einer eigens hierzu entwickelten Access-Datenbank erfasst, um so jederzeit den Verbleib jeder einzelnen Aushubcharge und jedes Containers verfolgen und dokumentieren zu können. Die Durchführung und Ergebnisse der Sanierung werden in Kürze von der HIM-ASG veröffentlicht. Allgemeine Informationen sind im Internet unter www.him-asg.de verfügbar.

Altlastensanierung in NRW (Oktober 2004)
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV), der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV) und das Landesumweltamt (LUA) NRW haben unter Mitwirkung der IFUA-Projekt-GmbH eine Broschüre zum Thema "Altlastensanierung in Nordrhein-Westfalen" herausgegeben. Diese Schrift gibt einen Überblick über die Aktivitäten und den gegenwärtigen Arbeitsstand bei der Altlastenerkundung und -sanierung in Nordrhein-Westfalen. Am Beispiel von sieben Sanierungsprojekten werden die Arbeitweise im Einzelfall und die erzielten Ergebnisse eingehend dargestellt. Ergänzt wird die Schrift um eine Liste von Adressen und Links ins Internet, die bei der Beantwortung von Altlastenfragen hilfreich sind. Die Broschüre kann in Papierform über das MUNLV bezogen werden (Infoservice MUNLV, Telefon: 0211 4566-666, Telefax: 0211 4566-621, E-Mail: infoservice@munlv.nrw.de). Die pdf-Datei kann hier heruntergeladen werden.

Studie "Abfälle aus Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen - Teil D und Teil E sind veröffentlicht (Oktober 2004)
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine umfassende Untersuchung über die Klärschlammbelastung mit organischen Schadstoffen durchgeführt. Dazu wurden vom Landesumweltamt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Umweltämtern der Klärschlamm der 66 größten und darüber hinaus weiterer ausgewählter 92 Kläranlagen untersucht. Wie die Auswertungen, mit denen die IFUA-Projekt GmbH beauftragt wurde, zeigen, sind Rückstände aus Wasch- und Reinigungsmitteln, Desinfektions- und Flammschutzmitteln sowie Stoffe aus industriellen Prozessen nachzuweisen. Dabei wurden insbesondere Belastungen mit adsorbierten organischen Halogenverbindungen, dem Chlorphenol Triclosan, Mineralölkohlenwasserstoffen, Moschusverbindungen, organischen Bromverbindungen, Organozinnverbindungen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen, polychlorierten Biphenylen, Tensiden und zahlreichen weiteren Stoffen festgestellt. Die Ergebnisse zeigen weiter, dass die Schadstoffbelastung der Klärschlämme teilweise von der Struktur des Einzugsgebietes der Kläranlage und der Art der Schlammbehandlung abhängt. Die Klärschlämme aus kleinen Kläranlagen im ländlichen Raum dürften danach die niedrigsten Belastungen aufweisen. Mit dem Untersuchungsprogramm steht erstmalig bundesweit eine repräsentative Datenbasis für die Klärschlammbelastung mit organischen Schadstoffen zur Verfügung. Die Ergebnisse können bundes- und europaweit Grundlage für eine Neubewertung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und einen nachhaltigen Bodenschutz sein. Die Studie "Abfälle aus Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen – Teil D – Organische Schadstoffe in Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserbehandlung" erhalten Sie über den Infoservice des Ministeriums Tel.: 0211/4566-666, Fax: 0211/4566-621, E-Mail: infoservice@munlv.nrw.de Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird in der von der IFUA-Projekt-GmbH durchgeführten Studie (Teil E) eine Bewertung tolerierbarer Einträge in den Boden vorgenommen. Dabei werden zunächst in detaillierten Betrachtungen die hinsichtlich der Schutzgüter Bodenlebewesen, Nahrungs- und Futtermittel sowie Grundwasser besonders relevanten Klärschlamminhaltsstoffe ermittelt, deren Minderungspotenzial beschrieben und anschließend Vorschläge für Anforderungen an die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung gemacht. Die Studie "Abfälle aus Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen – Teil E – Organische Schadstoffe in Klärschlämmen – Bewertung und Ableitung von Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis " erhalten Sie über den Infoservice des Ministeriums Tel.: 0211/4566-666, Fax: 0211/4566-621, E-Mail: infoservice@munlv.nrw.de

Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen im Boden abgeschlossen (Oktober 2003)
Das Forschungsvorhaben „Untersuchungen zur Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in der Einzelfallprüfung zur Gefahrenbeurteilung - Praxistest zur Vollzugshilfe und Kostenreduzierung am Beispiel Osnabrück-Wüste“ ist abgeschlossen. Es wurde finanziert durch die Stadt Osnabrück sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung, vertreten durch den Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH.
Anlass des Vorhabens waren die Vorgaben der BBodSchV, nach festgestellten Prüfwertüberschreitungen Detailuntersuchungen durchzuführen. In Hausgärten bieten insbesondere die schutzgutbezogene Exposition und die Verfügbarkeit der Schadstoffe Ansatzpunkte für Detailuntersuchungen in Form von Einzelfallprüfungen.
Ziel des Vorhabens war es daher, am Modellstandort Altablagerung Wüste in Osnabrück, wo auf ca. 2,3 km² eines mit Abfällen verfüllten Geländes ca. 18.000 Menschen leben, den Stellenwert der Resorptionsverfügbarkeit zur Begründung einzelfallbezogener Maßnahmenwerte in der Beurteilung von Hausgärten nach planungsrechtlich zulässiger Nutzung zu prüfen.
Hierzu wurden insgesamt 819 Proben von 732 von Prüfwertüberschreitungen betroffenen Grundstücken nach dem DIN-Entwurf 19738: 2000-05 auf die Resorptionsverfügbarkeit von Schwermetallen und polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) hin untersucht. Die zu bearbeitenden Aspekte des Vorhabens bezogen sich dabei sowohl auf das Laborverfahren selbst, als auch auf die Abhängigkeit der Resorptionsverfügbarkeit von potenziellen Einflussfaktoren, die Einbindung der Ergebnisse in die Einzelfallprüfung sowie die Übertragbarkeit stichprobenbasierter Daten auf nicht untersuchte Flächen.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Hinsichtlich des Laborverfahrens zur Ermittlung der Resorptionsverfügbarkeit können eine Reihe von Empfehlungen gegeben werden, um die Variabilität der Daten zu mindern und die Qualitätssicherung zu verbessern. Insbesondere erscheint die Aufstellung der Massenbilanz als Plausibilitätsprüfung ratsam.
Konkret für das Untersuchungsgebiet lässt sich sagen, dass zwischen den Gesamtgehalten und resorptionsverfügbaren Gehalten an Schadstoffen starke Zusammenhänge bestehen, die für Prognosen nutzbar sind. Andere Einflussfaktoren (Bodenart, Substrat) sind ohne Bedeutung (Ausnahme: Abhängigkeit der Resorptionsverfügbarkeit des Cadmium vom pH-Wert).
Ein allgemein anwendbares Vorgehensmodell zur Einzelfallprüfung bei Prüfwertüberschreitungen des Direktpfades liegt vor und hat sich bewährt. Darin kommt der Ermittlung und Bewertung der Resorptionsverfügbarkeit zur Beurteilung der planungsrechtlich zulässigen Nutzung eine zentrale Bedeutung zu. Die Einzelfallprüfung liefert somit einzelfallbezogene Maßnahmenwerte.
Möglichkeiten der Kostenreduzierung ergeben sich aus der sinnvollen Probenauswahl für die Untersuchung der Resorptionsverfügbarkeit. Jede aus einer Stichprobe gewonnene Aussage, die auf nicht untersuchte Grundstücke übertragen wird, birgt allerdings Unsicherheiten. Hinsichtlich dieses Spannungsfeldes zwischen wissenschaftlichen Möglichkeiten und rechtlichen Anforderungen besteht Klärungs- und Forschungsbedarf.
Der volle Titel des Forschungsberichtes lautet:
Barkowski, D., Ingwersen, J., Machtolf, M., Raecke, F (2003): Untersuchungen zur Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in der Einzelfallprüfung zur Gefahrenbeurteilung - Praxistest zur Vollzugshilfe und Kostenreduzierung am Beispiel Osnabrück-Wüste. F+E-Vorhaben 0330263, im Auftrag der Stadt Osnabrück, Fachbereich Grün und Umwelt sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH (unveröffentlicht)
Der Forschungsbericht kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Branchenprogramme in Nordrhein Westfalen (April 2003)
Ziel der Abfallpolitik ist die weitest mögliche Vermeidung und sinnvolle Verwertung von Abfällen.
Für das Land Nordrhein – Westfalen haben hierzu so genannte Branchenprogramme gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG ein herausragende Bedeutung, da ein Großteil der Industrie- und Gewerbeabfälle in genehmigungsbedürftigen Anlagen anfällt. Die im BImSchG verankerte Betriebspflicht zur Abfallvermeidung und -verwertung ist das verbindlichste Instrument zur Durchsetzung betrieblicher Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen.
In Zusammenarbeit mit Ökopol, Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg, führt die IFUA-Projekt-GmbH seit 2003 im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes NRW das Branchenprogramm Oberflächenbehandlung durch. Hierbei werden
* Anlagen zum Aufbringen metallischer Schutzschichten,
* Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren sowie
* Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen durch Beizen und Brennen medienübergreifend (Abfall, Abwasser, Luft) betrachtet.
Ziele das Projektes sind
* Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle,
* Ermittlung des Vermeidungspotenzials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotenzials für Abfall,
* Ermittlung des Standes des Vollzuges des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG durch exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeiten der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser,
* Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser.
Das Branchenprogramm wurde mit den betreffenden Industrieverbänden vor Beginn diskutiert und abgestimmt. Wichtige Zwischenergebnisse werden regelmäßig vorgestellt. Außerdem ist eine Projektsteuerungs-
gruppe aus Vertretern der Vollzugsbehörden eingerichtet worden, in der wichtige Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Empfehlungen zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten im Siedlungsbereich liegen vor (Februar 2002)
Digitale Bodenbelastungskarten (BBK) werden in der Regel für das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt erstellt. Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Erfassung und Auswertung flächenhafter Bodenbelastungen innerhalb des Untersuchungsgebietes, das Hinweise für weitergehendes behördliches Handeln liefert. Ein wichtiger positiver Effekt der BBK ist zudem, dass im Rahmen ihrer Bearbeitung eine Fülle von Daten für die weitere Verwendung bei einer Vielzahl von Fragestellungen verfügbar gemacht werden kann. Unter diesem Aspekt ist die BBK mehr als eine Karte, sie ist zugleich ein Informationssystem zum Thema Boden.
Während für die Bearbeitung der Außenbereiche, d.h. für naturnahe Böden mit weitgehend ungestörtem Profilaufbau der Nutzungen Acker, Grünland und Wald, eine einheitliche Methode zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten vom Landesumweltamt (LUA) des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, sind innerstädtische Siedlungsbereiche aufgrund des kleinräumigen Wechsels der Nutzungen und der sehr heterogenen Bodenverhältnisse im Vergleich zu den Außenbereichen differenzierter zu betrachten.
In drei Pilotprojekten (Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal) wurden methodische Ansätze zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten im Siedlungsbereich erprobt.
Mit diesem Erfahrungsstand wurde die IFUA-Projekt-GmbH vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen mit der Erarbeitung von Grundlagen und Empfehlungen zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten im Siedlungsbereich federführend beauftragt. Die Bearbeitung erfolgte in Kooperation mit dem Büro ahu AG, Aachen, und Prof. Dr. Meuser, FH Osnabrück.
Neben den Erfahrungen der genannten Pilotprojekte flossen auch die Ergebnisse eines im Oktober 2001 im LUA durchgeführten Fachgesprächs in die erarbeiteten Empfehlungen ein.
Diese umfassen neben der praktischen Hilfestellung zur Vorgehensweise bei Probennahme und Auswertung insbesondere auch eine Zusammenstellung der im Siedlungsbereich zu berücksichtigenden Karten- und Datengrundlagen sowie deren Würdigung im Rahmen der Bearbeitungsschritte zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten.
Die Empfehlungen zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten im Siedlungsbereich (2002) sind beim LUA NRW erhältlich (Download PDF)
Erster Beirat im Rahmen der Altlastensanierung gemäß LbodSchG NRW gegründet! (Dezember 2000)
Die ehemalige Zinkhütte Eppinghofen in Mülheim an der Ruhr befindet sich mittlerweile im dicht besiedelten Stadtzentrum von Mülheim. Bedingt durch großräumige Verteilung schwermetallbelasteter Rückstände nach Schließung der Hütte sind heute in weiten Teilen schädliche Bodenveränderungen nach BBodSchV anzutreffen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich werden lassen. Insgesamt ist eine ca. 15 ha große Fläche betroffen.
Um ein Gremium zur Diskussion aller im Kontext der weiteren Arbeiten zur Gefahrenabwehr wichtigen Themenfelder zu schaffen, hat sich die Stadt Mülheim entschlossen, einen Beirat gemäß LbodSchG NRW ins Leben zu rufen.
Die konstituierende Sitzung fand im Dezember 2000 statt.
Der Leitfaden für die weitere Sachverhaltsermittlung bei Prüfwertüberschreitung ist veröffentlicht! (November 2000)
Seit November 2000 liegt der Leitfaden für die weitere Sachverhaltsermittlung bei Überschreitung von Prüfwerten nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden – Nutzpflanze vor.
Diese Arbeitshilfe wird als Merkblatt Nr. 22 vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LUA NRW) in Essen herausgegeben und basiert in weiten Teilen auf dem von uns dazu erstellten Abschlussbericht.
Der Bericht ist erhältlich beim:
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LUA NRW)
Wallneyer Straße 6
45133 Essen
Telefon: (02 01) 79 95-0
Telefax: (02 01) 79 95-14 48
E-Mail: poststelle@lua.nrw.de

Öffentliche Bestellung zum/zur vereidigten Sachverständigen (Oktober 2000)
Qualität war immer oberstes Ziel unserer Arbeit, und deshalb freuen wir uns, mitteilen zu können, dass wir unsere besondere Sachkunde gemäß § 36 Gewerbeordnung nachgewiesen haben. Am 23. Oktober 2000 fand bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld die öffentliche Bestellung und Vereidigung statt, die uns berechtigt, für entsprechende Tätigkeiten folgende Stempel zu führen:
Dr. Dietmar Barkowski:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Probenahme, Analytik und Sanierung von Schadstoffen in Böden und Grundwasser
Petra Günther:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Kulturböden und Pflanzen, Gesundheitsrisiken
Ein paar Worte zum Hintergrund:
Nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird geregelt, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Dabei bleibt es den einzelnen Bundesländern überlassen, Einzelheiten der an die Sachverständigen zu stellenden Anforderungen zu regeln.
Derzeit liegen allerdings noch keine endgültigen Vorgaben aus den verschiedenen Bundesländern vor. Aktueller Diskussionsstand in Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise die Überlegung, die IHK als Instanz zum Nachweis der erforderlichen besonderen Sachkunde beizubehalten, wobei diese sich vom Prozedere her am Vorgehen gemäß § 36 Gewerbeordnung orientieren wollen. Details dazu werden sicherlich erst in den nächsten Monaten zu erfahren sein.
SiGeKo: Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Mai 2007)
Seit In-Kraft-Treten der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellenV) sind einige Aufgaben geregelt, die möglicherweise auch Ihren Arbeitsalltag direkt oder indirekt betreffen.
Als Service-Leistung für unsere Kunden haben wir die wichtigsten Aspekte nachfolgend in aller Kürze zusammengefasst, um einen Überblick über aktuelle Regelungen und Anforderungen zu geben, die beispielsweise auf Planer, Architekten, Bauherren oder bauausführende Firmen zukommen können.
Wie ist die Rechtslage?
Seit dem 01.07.1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.08.1996 in Kraft. Hierin ist festgelegt, dass der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen hat, sobald mehr als ein Arbeitgeber auf der Baustelle tätig wird. Hierbei gilt, dass der Einsatz von Nachauftragnehmern bereits das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber bedeutet.
Sobald es sich um eine Baustelle in kontaminierten Bereichen handelt (bei der Sanierung von Altlasten), sind zusätzlich die nach ZH 1/183 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV) geregelten Aufgaben des Arbeitsschutzes zu gewährleisten. Dies erfordert die Bestellung eines speziell hierfür geschulten, fachlich qualifizierten Koordinators. Im günstigsten Fall erfüllt diese Fachkraft beide Anforderungen: die der GefahrstoffV (ZH 1/183) und die der BaustellV.
Besonderheit: Die Bestellung des SiGeKo durch den Bauherren muss bereits vor Beginn der Maßnahme im Zuge der Planungsphase erfolgen.
Was sind die Aufgaben des SiGeKo?
In der Planungsphase bestehen die wesentlichen Aufgaben des SiGeKo insbesondere in den folgenden Arbeitsfeldern:
* Beratung und Unterstützung des Bauherren, Planers, Architekten und ggf. der bauausführenden Unternehmen als Fachexperte.
Er trägt durch sein Fachwissen dazu bei, Bauvorhaben, -ablauf und die späteren Arbeiten zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
* Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
Für die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber werden Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen, z. B. bei Vorhandensein von Gefahrstoffen, entwickelt.
* Erstellung der Unterlage.
Für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. in Form von Wartungsarbeiten, ist vor dem Hintergrund sicherheitstechnischer und gesundheitlicher Belange ein Konzept zu erstellen.
* Koordinierende Arbeiten.
Einbringen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in das Organisations- und Führungskonzept zur Bauausführung.
Was sind die Aufgaben des SiGeKo?
In der Ausführungsphase besteht die Aufgabe des SiGeKo insbesondere in:
* Überprüfungen der Einhaltung des SiGe-Plans,
* Fortschreibung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten,
* Organisation und Koordination der bausausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Wer kommt als SiGeKo in Frage?
Der Bauherr der Maßnahme hat im Prinzip zwei Möglichkeiten:
* er übernimmt die Aufgabe selbst (sofern er fachlich geeignet ist) oder
* er bestellt einen Koordinator, der über die notwendige fachliche und persönliche Eignung verfügt.
Letztere sollte sich der Bauherr aufgrund seiner auch arbeitsrechtlich fixierten Kontrollpflichten durch Nachweise der fachlichen Fortbildung einerseits sowie einschlägige Referenzen andererseits belegen lassen.
Warum die IFUA-Projekt-GmbH?
Bereits seit vielen Jahren wird von fachlich geschulten Mitarbeitern unseres Hauses die Rolle des Koordinators bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (nach ZH 1/183) wahrgenommen. Bekannte Fälle wie die Sanierung der Industrieschlammdeponie in Bielefeld-Brake oder der Altablagerung Nr. 78 in Hamburg-Barsbüttel gehören beispielsweise hierzu.
Seit In-Kraft-Treten der BaustellV hat die IFUA-Projekt-GmbH Mitarbeiter entsprechend der zusätzlichen Anforderungen schulen und zertifizieren lassen, so dass wir die Anforderungen der GefahrstoffV und der BaustellV komplett übernehmen können. Bewährt hat sich diese Bearbeitung als Gesamtpaketbeispielsweise bei der Sanierung der bewohnten Altablagerungen Hilfswerkstraße in Duisburg oder Zeche Karl in Wuppertal.