Der Ausgangzustandsbericht (AZB) (Oktober 2015)

Praxisorientierte Konzepte und Untersuchungsstrategien sind gefragt, wenn es darum geht, im Zuge von Genehmigungsverfahren die Anforderungen an einen nach Immissionsschutzrecht geforderten Ausgangszustandsbericht umzusetzen.

Was ist der AZB

Der Ausgangszustandsbericht (AZB) soll Informationen enthalten, die erforderlich sind, um den Stand der Boden- und Grundwasserverschmutzung bei Antragstellung zu ermitteln, damit ein quantifizierter Vergleich mit dem Zustand bei einer endgültigen Einstellung der Tätigkeiten vorgenommen werden kann.

Bei Stilllegung einer Anlage dokumentiert der AZB dann im Sinne einer Beweissicherung die Vorbelastung auf dem Anlagengrundstück und bildet somit die Grundlage für Anforderungen an die Rückführung in den ursprünglichen Zustand (Rückführungspflicht).

Zur Umsetzung dieser rechtlichen Anforderungen wurde zum einen auf Bundesebene von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zusammen mit der Bund/ Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser erstellt. Zum anderen ist die EU ihrer Verpflichtung nachgekommen, Leitlinien zu Berichten über den Ausgangszustand herauszugeben. Beiden Dokumenten kommt jedoch kein rechtsverbindlicher, sondern empfehlender Charakter zu.

Das Untersuchungskonzept

Ein zentraler Bearbeitungsschritt im Rahmen des AZBs stellt die Erarbeitung eines Untersuchungskonzeptes dar. Im Zuge des Untersuchungskonzeptes müssen zunächst die in dem zu untersuchenden Betrieb verwendeten Stoffe und Gemische ermittelt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass zunächst im ersten Schritt Übersichten aller verwendeter Stoffe erstellt, sowie die Stoffverbräuche, Anwendungsformen, etc. erfasst und dokumentiert werden müssen. Im zweiten Schritt ist dann die Gefährlichkeit der verwendeten Stoffe zu ermitteln. Hierzu dienen Informationen über umwelt- und gesundheits- oder wassergefährdende Eigenschaften sowie ggf. weitere stoffspezifische Aspekte, die Mensch und Umwelt gefährden können. Wichtige Datenquellen stellen die Sicherheitsdatenblätter der zugelassenen Stoffe dar, die durch Datenbankrecherchen zu ergänzen und zu aktualisieren sind.

Die Zusammenschau der anlagen- und stoffspezifischen Daten führt schließlich zur Definition der für die Anlage zu prüfenden, relevanten gefährlichen Stoffe (vgl. Fließschema).

Fließdiagramm zur Auswahl relevanter Stoffe für den AZB

 

Die Praxis

Bei der Verarbeitung größerer Datenmengen hat es sich in der Praxis bewährt, Produkt- und Stoffdaten in einer Datenbank zu halten. Diese bietet neben vielfältigen Möglichkeiten der Datenauswertung und –darstellung auch die Möglichkeit von perspektivischen Datendokumentationen und erweiterungen, sowie den Zugriff auf Informationen für künftige Fragestellungen.

Neben einer effektiven Aufbereitung und Haltung der erforderlichen Daten hat sich auch gezeigt, dass gut abgestimmte, standörtlich orientierte Probennahmekonzepte die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen weiter optimieren können.

Aus den praktischen Erfahrungen seit Einführung des AZB kann zusammengefasst werden, dass die Erstellung eines AZB eine komplexe Aufgabenstellung darstellt, die eine enge Verflechtung der unterschiedlichen Disziplinen aus den Bereichen der Geologie, Hydrogeologie, Bodenkunde, Chemie, Human- und Ökotoxikologie erfordert, wie sie im interdisziplinären Team der IFUA-Projekt-GmbH gegeben ist.

 recht AZB

 

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