Untersuchungsstelle für bodenkundlich geprägte Probennahme (Mai 2008)

 

Mit Datum vom 26.05.2008 wurde der IFUA-Projekt-GmbH durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, die Zulassung als Untersuchungsstelle nach §18 Satz 1 BBodSchG und §17 Abs. 1 LBodSchG, P2 – Bodenkundlich geprägte Probennahme erteilt.

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