Vierte vereidigte Sachverständige (Bodenschutz und Altlasten) wurde im Dezember 2024 bestellt.

Herr Dipl. Geo-Ökol. Gerald Krüger wurde von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld zum Sachverständigen für die Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien (Sachgebiet 3) und den Wirkungspfad Boden-Mensch (Sachgebiet 4) bestellt.

Qualität war immer schon oberstes Ziel unserer Arbeit, und deshalb freuen wir uns, mitteilen zu können, dass Gerald Krüger am 9. Dezember 2024 von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld nach § 36 Gewerbeordnung zum Sachverständigen für die Gefährdungsabschätzung für die Wirkungspfade Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien und Boden-Mensch (Sachgebiete 3 und 4) vereidigt und bestellt wurde.

 Foto: Neue Sachverständige Michael Müller (links) und Gerald Krüger sind von IHK-Ehrenpräsident Wolf D. Meier-Scheuven (Mitte)
vereidigt worden 
(Quelle: Ostwestfälische Wirtschaft, Januar/Februar 2025, S. 54)

 

Damit wird unser IFUA-Team um einen weiteren Sachverständigen ergänzt. Bereits seit 23. Oktober 2000 sind wir berechtigt, für entsprechende Tätigkeiten folgende Stempel zu führen:

Dr. Lutz Makowsky:

von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld nach § 36 Gewerbeordnung zum Sachverständigen für die Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiet 2)

Dr. Dietmar Barkowski:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Gefährdungsabschätzung für die Wirkungspfade Boden-Gewässer und Boden-Mensch sowie Sanierung (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 2,4 und 5)

Petra Günther:
von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien sowie für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 4)

Ein paar Worte zum Hintergrund:

Nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird geregelt, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Dabei bleibt es den einzelnen Bundesländern überlassen, Einzelheiten der an die Sachverständigen zu stellenden Anforderungen zu regeln.

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