Deponiestandorte

Grube Goldberg - Gefährdungsabschätzung ehemalige Grube Goldberg II in Silberg - Kirchhundem

Auftraggeber: Kreis Olpe, in Kooperation mit MSP

Die 1899 aufgefahrene Grube Goldberg II in Silberg, Kreis Olpe, entwickelte sich regional zur bedeutendsten Grube zur Gewinnung von Blei- und Zinkerzen. Maximale Förderzahlen lagen zwischen 1927 und 1932, bevor in 1940 der Betrieb eingestellt wurde. Mit der Erzförderung waren verschiedene Nachbehandlungsschritte verbunden, die vor Ort durchgeführt wurden.

Hier zu nennen ist insbesondere die "Schlammwirtschaft" mit Teichkläranlage, Schlammwäsche und später einer Flotationsanlage sowie die Aufhaldung von Bergematerial. Insbesondere mit den Bergehalden verbunden sind erhebliche Schadstoffbelastungen, aufgrund derer Gefahren sowohl für das Grundwasser und die Oberflächengewässer, als auch über den Direktpfad für die menschliche Gesundheit zu besorgen waren. Standsicherheitsprobleme der Halden, Rutschungen und Abschwemmungen führen zu einem direkten Eintrag von Rückständen in die angrenzenden Fließgewässer.

Im Rahmen der orientierenden Untersuchung wurden aufbauend auf der Erarbeitung einer historischen Recherche die verschiedenen Nutzungs- und Ablagerungsbereiche der ehemaligen Grube untersucht, um Ablagerungsmaterialien und -mächtigkeiten, das Schadstoffinventar und seine Verteilung in den Ablagerungen sowie die Austrags- und Expositionsmöglichkeiten der Schadstoffe zu ermitteln. Hierzu erfolgte auch eine Vermessung des Untersuchungsgebietes und die Erstellung eines digitalen Geländemodells der Haldenlandschaft. Die offensichtlich rutsch- und erosionsgefährdeten Böschungsbereiche der Halden wurden einer Standsicherheitsuntersuchung unterzogen.

Bearbeitungszeitraum: 2009 - 2011

Beitragsarchiv

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.