Wohngebiete auf Altlasten

Großflächige Bodenbelastung mit Blei - Untersuchungen im Mechernich Kaller Bleibelastungsgebiet – Ableitung von gebietsbezogenen Beurteilungswerten für Blei

Auftraggeber: Stadt Mechernich

Im Mechernich-Kaller Bleibelastungsgebiet liegen natürlich bedingt erhöhte Gehalte an Schwermetallen vor, wobei insbesondere Blei zu nennen ist. Hiervon betroffen sind auch Flächen im Bereich von Bebauungsplangebieten, so dass die Frage zu klären war, ob hier die baugesetzlich geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Beachtung des "Altlastenerlasses" vom 14.03.2005 attestiert werden können oder nicht..

Darüberhinausgehend waren gebietsbezogene Beurteilungswerte für den Bestand abzuleiten, unter Beachtung der Problematik der geogen gegebenen hohen Bleibelastung in der Region. Zu ergänzen waren Untersuchungen der sensibelsten Nutzungen, nämlich der öffentlich zugänglicher oder im Bereich von Kindertagesstätten befindlichen Kinderspielflächen („Kinderspielplätze“).

Zunächst wurden im Rahmen von Orientierungs- und Detailuntersuchungen in ausgewählten B-Plangebieten Oberbodenproben gemäß den Anforderungen und Methoden des aktuellen Bodenschutzrechtes entnommen, mit dem Ziel, eine klare Aussage zur Bewertung der zur Bebauung anstehenden Flächen mit Blick auf die bodenschutz- und baurechtlichen Anforderungen treffen zu können.

Zur Ableitung der gebietsbezogenen Beurteilungswerte wurden zum einen nutzungsabhängige Expositionsabschätzungen für den Standort durchgeführt. Dabei berücksichtigt wurden unter anderem Wetterdaten sowie Erkenntnisse aus einer Feldstudie zur Untersuchung des Spielverhaltens von Kindern im ländlichen Raum. Zum anderen war durch gebietsbezogene statistische Auswertungen zu prüfen, ob gegebenenfalls Zusammenhänge zwischen Gesamtgehalten und resorptionsverfügbaren Gehalten ausreichend eng und belastbar sind, dass für künftige Untersuchungen aus einem ermittelten Gesamtgehalt auf den korrespondierenden resorptionsverfügbaren Gehalt geschlossen werden kann.

Im Ergebnis konnte eine gebietsbezogener Beurteilungswert für die Planung abgleitet werden, der den Ansprüchen des Planungsrechts an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfüllt und es konnten gestufte gebietsbezogene Beurteilungswerte abgeleitet werden, die die Erfordernis von Maßnahmen einschätzen und differenzieren lässt.

Die vorgezogene Untersuchung der sensibel genutzten Flächen (Kinderspielplätze) erfolgte in zwei Teilschritten und ist bereits abgeschlossen. Für die Standorte, für die ein Maßnahmenbedarf festzustellen war, wurden zeitlich gestaffelte Prioritätsklassen festgelegt, die die Dringlichkeit der Maßnahmen bestimmen.

Bearbeitungszeitraum: 2019-2020

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